Wahlkreisbüro Osterholz-Verden
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Herbert.Behrens@bundestag.de
Im Zuge der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) hatte das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) auch die Privatisierung touristisch genutzter Wasserstraßen ins Auge gefasst. Laut einer von der Linksfraktion in Auftrag gegebenen Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages ist die Privatisierung jedoch verfassungswidrig. Der heute veröffentlichte Bericht des Ministeriums zur WSV-Reform bestätigt diese Rechtsauffassung.
Wörtlich heißt es dort, dass „alternative Betriebsformen auf Wasserstraßen mit verkehrsbezogener Bedeutung verfassungsrechtlich unzulässig“ sind. Der norddeutsche Verkehrspolitiker Herbert Behrens begrüßt, „dass die Privatisierung von touristisch genutzten Wasserstraßen damit vom Tisch ist.“
Trotz des Teilerfolgs seien die Privatisierungspläne nicht vom Tisch, mahnt Behrens. „Das Ministerium hält an der Umwandlung der WSV von der Ausführungs- zur Gewährleistungsverwaltung fest. Das Ministerium will sogar Aufgaben definieren, die verpflichtend an Dritte vergeben werden, sprich privatisiert werden sollen. Dies ist ein
Irrweg!“
Unzufrieden ist Behrens auch mit den unkonkreten Aussagen zur Zukunft der WSV.
„Die Strukturreform der WSV soll bis zum Sommer weiter gehen. Doch erst wenn vollendete Tatsachen geschaffen wurden, sollen die Beschäftigten und die Gewerkschaft Verdi an der Personaldiskussion beteiligt werden. Das ist falsch! Eine Reform kann nur durch die umfassende Einbeziehung der Beschäftigten zum Erfolg führen, die sie umsetzen sollen.“